Führerscheinklassen

Hier sehen Sie eine Übersicht der Führerscheinklassen, in denen wir ausbilden.
Ferner bieten wir im Bereich LKW-Ausbildung die Auffrischungs-Module 1-5 an.

Pkw-Klassen

Klasse / Fahrzeuge

Voraussetzungen / Einschluss

Ausbildung / Prüfung

B

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mitführen von Anhängern:

  • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Mindestalter: 18/17 Jahre
Vorbesitz: Nein
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein.

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Mindestalter: 18/17 Jahre

Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt (nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird)

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: -

BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM

Mindestalter: 18/17 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: -

Biometrisches Passbild, Sehtest, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis


LKW-Klassen

Klasse / Fahrzeuge

Voraussetzungen / Einschluss

Ausbildung / Prüfung

C1

a) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg

b) gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

c) auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klasse: -

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

C1E

a) einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3500 kg

b) zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg (bisher Klasse BE, wenn die zulässige Gesamtmasse GM des Anhängers größer 750 kg war

c) einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg

d) einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12000 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: C1
Eingeschlossene Klasse: BE sowie D1E, wenn D1 vorhanden

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis

C

a) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg

b) gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer

c) auch mit Anhänger, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: C1

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

CE

a) einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: C
Eingeschlossene Klasse: BE, C1E, T sowie DE, wenn D vorhanden

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorie und Praxis

Weitere Informationen über die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE


Bedeutung der Abkürzungen
zGM = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit